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Hausbesuch durch Landessozialgericht

Dass Gerichte auch Hausbesuche machen können, erfuhr jetzt eine siebenköpfige, aus Polen stemmende Familie deutscher Staatsangehörigkeit. Nachbarn hatten die Familie beim Jobcenter angezeigt mit dem Hinweis, die Familie, die für alle Mitglieder Arbeitslosengeld II bezog, lebe tatsächlich in Polen und kassiere in Berlin nur Sozialleistungen. Daraufhin hatte das Jobcenter die Leistungsgewährung eingestellt. Mit einem Eilantrag wandte sich die Familie an das Sozialgericht Berlin und anschließend an das Landesssozialgericht Berlin-Brandenburg. Drei Berufsrichterinnen und -richter nahmen jetzt die Wohnung der Familie in Augenschein und hörten die Nachbarn als Zeugen.

Ergebnis: Nur der Familienvater hatte vor Gericht Erfolg und bekommt vorläufig wieder Arbeitslosengeld II. Die übrigen Familienmitglieder hingegen hatten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ihren Lebensmittelpunkt in Polen und nicht in Berlin (Beschl. d. LSG v. 24.1.2006 - 18 B37/06 AS ER).



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