Sozialgesetzbuch SGB II
Abgrenzung Einkommen - Vermögen
Im Bewilligungsabschnitt zugeflossene Einnahmen sind im Bewilligungsabschnitt Einkommen, der nicht verbrauchte Teil im nachfolgenden Bewilligungsabschnitt (geschütztes) Vermögen.
Beschl. des Sozialgerichts Hamburg v. 24. 1. 2006 - S 52 AS 1507/05 |
Bedarfsgemeinschaft - eheähnliches Verhältnis
Bei einer Dauer des Zusammenlebens von bis zu einem Jahr - von besonderen Umständen (etwa der gemeinsamen Sorge um Kinder) abgesehen - besteht jedenfalls im Regelfall kein Grund für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Beschl. des LSG Berlin-Brandenburg v. 18.1.2006 - L 5 B 1362/05 AS ER |
Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
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