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Keine Eingliederungshilfe bei behindertengerechtem Kraftfahrzeug und bei anderweitiger Bedarfsdeckung
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs, wenn Sozialhilfe nicht (mehr) notwendig ist, weil der Bedarf von den Eltern des Klägers unentgeltlich gedeckt worden ist. zurück |